Die VersVermV schreibt die Einrichtung eines Beschwerdemanagements vor. Die Kanzlei Wirth hat bereits für uns geprüft, in welcher Form die Information des Kunden im Rahmen Ihrer Internetpräsenz erfolgen muss. Ab sofort enthält Ihre Erstinformation unter dem neuen Punkt "Beschwerdemanagement" folgenden Text:
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um das Beschwerdemanagement rechtskonform ausführen zu können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte.
Sollten Sie den Absatz zum Beschwerdemanagement in Ihrer Erstinformation nicht wünschen, können Sie die Einstellungen in Ihrem Account ändern. Sie finden sie unter Einstellungen > Rechtliches > Angaben im Generator ändern > Schritt 3 > Beschwerdemanagement.